Hmmm, ja, ich habe eine!
Bei mir in der Klasse ist so ein komischer Typ (ich will den Namen nicht nennen [könnte ja Ärger mit ihm geben wenn er, wie er es zu tun pflegt, seinen Namen googlet], darum bezeichne ich den mal als "Mister X"), dessen einziger Freund ein ebenfalls komischer Typ namens Tassilo ist, den Mister X immer "Tasse" nennt. Mister X ärgert Tassilo immer und lacht dabei, während Tassilo eigentlich nur dasteht und nix dagegen unternimmt. Tassilo ist auf abstruse Art und Weise an Mister X gebunden (schwul?). Natürlich machen sich die meisten anderen Anwesenden über dieses bizarre Pärchen lustig

Nun habe ich folgendes Gedicht als Parodie auf Hugo von Hoffmanstals "Siehst du die Stadt" verfasst:
Siehst du die Tasse, wie sie da drüben steht,
sich lüsternd schmiegt an den Typ, der lacht?
Es gießt des Sabbers Flut
Auf sie herab in zauberischer Pracht.
Der laute Lärm weht ihr Klagen her
so gestört, verprügelt lauten Klangs:
Sie weint im Schlaf, sie atmet tief und schwer,
sie lispelt, unverständlich, verstörend, bang ...
Die dumme Tasse, sie lebt in Scherzen weiter
Ohne Glanz mit dem Typ der qualvoll munter lacht;
Der schmeichelnd webt um sie ein Netz
Gedämpft zum Flüstern, gleitend durch den Hof.
Nun hat mir Mister X doch tatsächlich meine 1. Version entrissen, als ich sie gerade verfasste (ich war bis auf die letzten zwei Zeilen fertig) und behauptet zur Zeit, er würde damit zu seinem Anwalt gehen und dann, ich ["zitiere"]: "Erfahren endlich alle die Geschichte [welche Geschichte?] über meine Machenschaften und er würde mich anklagen von wegen "Rufmord" und dann Jugendknast und Entschädigung etc. etc."
Meiner Meinung nach ist Mister X ja selber schuld, wenn er sich angesprochen fühlt, aber ich wollte trotzdem mal fragen:
Wie schaut es nach der aktuellen Rechtslage für den aus?
Bemerkung: Sein Name wurde im Gedicht nicht erwähnt.